Feuerwerkskategorien in der Pyrotechnik

Feuerwerksartikel unterliegen strengen Kontrollen um ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Die Artikel werden geprüft und danach in verschieden Kategorien unterteilt. Dabei sind nicht alle Artikel frei verkäuflich: Manche unterliegen zeitlicher Begrenzung oder sind aufgrund des erhöhten Gefährdungspotentials nur fachkundigen Personen mit entsprechender Ausbildung vorbehalten.

Es gelten gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften für den Umgang und Verkehr von Feuerwerkskörpern, welche Sie ausführlich auch hier nachlesen können.


Aber lassen Sie sich nicht verwirren: Unser Onlineshop zeigt ihnen während des Bestellvorgangs genau an, was Sie kaufen dürfen und was nicht!

 

Kein Feuerwerk / Keine Pyrotechnik
Artikel mit dieser Kennzeichnung unterliegen keinerlei pyrotechnischen Vorschriften und sind somit als gefahrlos einzustufen.

 


Feuerwerk der Kategorie F1 darf ganzjährig von Personen ab 12 Jahren erworben und verwendet werden. Der Onlineshop und der Versand der Produkte setzt aber ein Alter von mindestens 18 Jahren voraus.


Die Abgabe von Artikeln der Kategorie F2 ist an Personen ab einem Alter von 18 Jahren unter folgenden Umständen gestattet:

  • Die Artikel dürfen für nicht Gewerbe- & Scheininhaber nur vom 29. – 31. Dezember abgeholt/versendet/übergeben werden
  • Der Verkauf und die Verwendung außerhalb dieses Zeitraums (zum Beispiel für Hochzeiten oder Geburtstage) sind nur gegen Vorlage einer Erlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde möglich. Dafür muss dort ein Freistellungsantrag vom Verwendungsverbot nach §24 Abs. 1 der 1. SprengV gestellt werden. Wenn es dafür bei Ihrer zuständigen Gemeinde kein festgelegtes Formular gibt, erhalten Sie hier einen formlosen Vordruck. Wenn Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns bitte
  • Sie haben einen Gewerbeschein bzw Erlaubnisschein (bitte uns zumailen)
  • Ergänzende Hinweise zu Feuerwerk der Klasse 2

 


Artikel der Kategorie F3 dürfen in Deutschland nur an Inhaber einer Erlaubnis nach §27 oder §7, sowie Personen mit Befähigungsschein nach §20 SprengG abgegeben werden. Die Verwendung muss vorher bei der zuständigen Ordnungsbehörde schriftlich angezeigt werden. Ein Versand von F3 Artikeln ist wie bei anderen Artikeln dasselbe und richtet sich nach der Gefahrengutklasse (1.4G etc.)

 


Artikel der Kategorie 4 Stellen eine große Gefahr dar. Deshalb ist die Abgabe nur an Personen mit einer Erlaubnis §7, sowie Personen mit Befähigungsschein nach §20 SprengG gestattet. Die Verwendung muss vorher bei der zuständigen Ordnungsbehörde schriftlich angezeigt werden.

 


Artikel der Kategorie T1 sind speziell für die Verwendung im Nahbereich, beispielsweise auf Bühnen bestimmt. Die Abgabe und Verwendung ist ganzjährig an Personen über 18 Jahren gestattet.

 


Artikel der Kategorie T2 sind für die Verwendung auf Bühnen konzipiert. Die Abgabe ist ganzjährig nur an Personen mit Fachkundenachweis möglich. Das Mindestalter für den Erwerb und die Verwendung ist 21 Jahre

 


Artikel der Kategorie S1 sind pyrotechnische Sätze. Die Artikel dürfen ganzjährig an Personen über 18 Jahren abgegeben werden.

 


Artikel der Kategorie S2 sind pyrotechnische Sätze die eine große Gefahr darstellen. Daher ist der Verkauf ganzjährig nur an Personen mit Fachkundenachweis ab einem Alter von 21 Jahren möglich.

 


In dieser Kategorie sind Artikel eingeordnet, die keiner der anderen Kategorien unterliegen. Dies sind in der Regel zum Beispiel Anzündmittel. Die Abgabe ist ganzjährig an Personen über 18 Jahren möglich

 


In der Kategorie P2 sind Artikel eingeordnet, die nicht als Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Artikel zur Verwendung auf Bühnen gelten und eine große Gefahr darstellen. Der Kauf und die Verwendung sind Personen mit Fachkundenachweis ganzjährig vorbehalten.

 


Kategorie MUN ist pyrotechnische Munition, welche nicht unter das Sprengstoffgesetz, sondern unter das Waffengesetz fallen Pyrotechnische Munition darf das ganze Jahr an Personen über 18 Jahren abgegeben und von diesen auch verwendet werden. Bitte beachten Sie bei der Verwendung die Einschränkungen durch das Waffengesetz und örtliche Polizeiverordnungen. .

 


Kategorie PM1 ist pyrotechnische Munition, welche nicht unter das Sprengstoffgesetz, sondern unter das Waffengesetz fallen Pyrotechnische Munition darf das ganze Jahr an Personen über 18 Jahren abgegeben und von diesen auch verwendet werden. Bitte beachten Sie bei der Verwendung die Einschränkungen durch das Waffengesetz und örtliche Polizeiverordnungen. .

Informationen zu Feuerwerkskategorien - Welche Artikel kann ich unter dem Jahr kaufen